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Krankenkassen Anerkennung ZSR-Nr. D592461

Die meisten Schweizer Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung im Rahmen der Zusatz­versicherung. Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Krankenkasse. Eine ärztliche Überweisung wird in der Regel nicht verlangt.

 

Die Erstbehandlung mit Anamnese dauert in der Regel 75−90 Minuten. Folgebehandlungen dauern in etwa 60−90 Minuten.

 

Der Stundeansatz beträgt CHF 144.--, abgerechnet im Viertelstundentakt.

 

Bei Terminabsage bis 48 Stunden in Voraus, entstehen für Sie keine Kosten.

Ich bitte um Verständnis, dass bei Absagen oder Verschiebungen weniger als 48 Stunden im Vorhinein oder bei Nichterscheinen ohne Absage, das volle Stundenhonorar in Rechnung gestellt wird.

 

PostFinance AG

GESUNDHEIT & BEWEGUNG

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